Kooperationsbedingungen für YouTube-Videos
Stand: 01.09.2026
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Zusammenarbeit mit meinem YouTube-Kanal SvenS-UnReTu.
Ich erstelle ehrliche, selbstständig produzierte Unboxings, Vorstellungen, Tests, Reviews und Tutorials. Damit die Erwartungen beider Seiten von Anfang an klar sind, gelten grundsätzlich die folgenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, müssen jedoch vor Beginn der Zusammenarbeit ausdrücklich schriftlich festgehalten werden.
1. Bereitstellung des Produkts
Das für die Kooperation benötigte Produkt einschließlich des erforderlichen Zubehörs wird mir kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ich kaufe oder bezahle keine Produkte, Gutscheine oder Versandkosten, um an einer Kooperation teilzunehmen.
Versandkosten sowie gegebenenfalls anfallende Rücksendekosten, Zollgebühren, Einfuhrabgaben und sonstige Versandkosten trägt der Kooperationspartner.
Sofern vor dem Versand nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird das Produkt dauerhaft und ohne Rückgabeverpflichtung überlassen. Handelt es sich ausdrücklich um ein Leihgerät, müssen Leihdauer, Rückgabe, Versand, Versicherung und Kosten vor dem Versand schriftlich vereinbart werden.
2. Kostenlose Produktkooperationen
Bei kleineren oder für meinen Kanal besonders interessanten Produkten kann nach vorheriger Absprache eine Kooperation ohne zusätzliches Honorar erfolgen. In diesem Fall stellt die dauerhafte Überlassung des Produkts die vereinbarte Gegenleistung dar.
Eine kostenlose Produktüberlassung begründet jedoch nicht automatisch einen Anspruch auf ein bestimmtes Video, eine bestimmte Videolänge oder eine Veröffentlichung. Zunächst muss geprüft werden können, ob das Produkt funktioniert, zum Kanal passt und genügend sinnvolle Inhalte für ein Video bietet.
Wenn ein Video im Rahmen einer reinen Produktkooperation veröffentlicht wird, bleibt es grundsätzlich mindestens sechs Monate öffentlich auf meinem YouTube-Kanal verfügbar. Nach Ablauf dieser sechs Monate kann das Video weiterhin online bleiben, nicht gelistet oder entfernt werden. Eine längere garantierte Veröffentlichungsdauer kann vor Beginn der Zusammenarbeit gegen ein zusätzliches Honorar schriftlich vereinbart werden.
3. Bezahlte Kooperationen
Bei aufwendigeren Produktionen, ausführlichen Reviews, Einbau- oder Montagearbeiten, mehrtägigen Tests, Tag- und Nachtaufnahmen, Fahrtests oder verbindlichen Kampagnenzeiträumen wird vorab ein festes Honorar vereinbart.
Die kostenlose Bereitstellung eines Produkts ersetzt ein vereinbartes Honorar nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgehalten wurde.
Bei neuen Kooperationspartnern wird das vereinbarte Honorar grundsätzlich vor Beginn der eigentlichen Videoproduktion fällig. Die Produktion und eine verbindliche Terminplanung beginnen erst, nachdem:
- das vollständige und funktionsfähige Produkt eingetroffen ist,
- der grundsätzliche Test erfolgreich durchgeführt wurde,
- Leistungsumfang, Vergütung und Nutzungsrechte schriftlich vereinbart wurden und
- die vereinbarte Vorauszahlung vollständig eingegangen ist.
Abweichende Zahlungsmodelle, beispielsweise Teilzahlungen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Eine Veröffentlichung vor Eingang der vereinbarten Zahlung erfolgt nicht.
4. Inhalt und persönliche Meinung
Inhalt, Aufbau, Formulierungen und endgültige Bewertung des Videos werden von mir selbst bestimmt. Meine persönliche Meinung, meine Testergebnisse und meine tatsächlichen Erfahrungen bleiben jederzeit unabhängig und unbeeinflusst.
Der Kooperationspartner darf Produktinformationen, technische Daten, gewünschte Schwerpunkte und ein allgemeines Briefing zur Verfügung stellen. Nachweislich falsche technische Angaben können vor der Veröffentlichung korrigiert werden.
Nicht akzeptiert werden:
- vollständig vorgegebene Skripte,
- verbindliche Wort-für-Wort-Formulierungen,
- Vorgaben, wann ich welche Handlung oder Aussage ausführen muss,
- die Verpflichtung zu einer ausschließlich positiven Bewertung,
- Änderungen meiner persönlichen Meinung oder meines Testergebnisses und
- eine inhaltliche Freigabe, durch die eine ehrliche Veröffentlichung verhindert oder verzögert werden kann.
Eine freiwillige Prüfung technischer Fakten ist keine Freigabe meiner Meinung und berechtigt nicht zur Änderung meiner Bewertung.
5. Prüfung der Produkteignung
Insbesondere bei reinen Produktkooperationen ohne zusätzliches Honorar entscheide ich nach Erhalt und erster Prüfung, ob sich das Produkt für meinen Kanal und für ein sinnvolles Video eignet.
Ist das Produkt defekt, qualitativ unzureichend, erheblich anders als beschrieben, sicherheitsbedenklich oder für meinen Kanal nicht sinnvoll verwendbar, kann ich die Kooperation vor Beginn der eigentlichen Videoproduktion beenden.
Wünscht der Kooperationspartner in diesem Fall die Rückgabe des Produkts, trägt er sämtliche Rücksendekosten und stellt ein geeignetes Rücksendeetikett zur Verfügung. Bereits entstandener Produktions-, Montage- oder Testaufwand kann bei einer bezahlten Kooperation gesondert berechnet werden.
Bei einer ausdrücklich vereinbarten bezahlten kritischen Produktbewertung bleibt eine ehrliche negative oder gemischte Bewertung zulässig.
6. Produktions- und Veröffentlichungszeitraum
Eine konkrete Planung beginnt erst, wenn das vollständige und funktionsfähige Produkt eingetroffen ist und alle erforderlichen Informationen vorliegen.
Sofern kein verbindlicher Kampagnenzeitraum schriftlich vereinbart wurde, wird die Veröffentlichung üblicherweise innerhalb von vier bis acht Wochen nach erfolgreicher Erstprüfung angestrebt. Dieser Zeitraum ist eine Planung und keine verbindliche Garantie.
Der Zeitraum verlängert sich insbesondere bei:
- Defekten oder erforderlichem Produktaustausch,
- fehlendem Zubehör oder fehlenden Informationen,
- notwendigen Langzeit-, Praxis-, Fahr-, Wetter-, Tag- oder Nachttests,
- technischen Problemen,
- Krankheit oder
- außergewöhnlich hoher Auslastung.
Über erhebliche Verzögerungen informiere ich den Kooperationspartner. Ein verbindlicher Veröffentlichungstermin gilt nur, wenn er ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
7. Werbekennzeichnung und Affiliate-Links
Kooperationen und kostenlos überlassene Produkte werden entsprechend den geltenden Vorgaben eindeutig gekennzeichnet, beispielsweise als „Werbung“, „Anzeige“, „Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt“ oder „Unterstützt durch …“.
Diese Kennzeichnung darf vom Kooperationspartner nicht untersagt oder eingeschränkt werden.
Affiliate-Links oder Rabattcodes werden nur nach vorheriger Absprache und nur dann eingebunden, wenn ich das Angebot für meine Zuschauer für sinnvoll und vertretbar halte.
8. Rechte am Video und weiteren Inhalten
Sämtliche Rechte an meinen Videoaufnahmen, Sprachaufnahmen, Texten, Bildern, Vorschaubildern, Grafiken, Konzepten und sonstigen von mir erstellten Inhalten verbleiben bei mir beziehungsweise bei SvenS-UnReTu.
Ohne zusätzliche Lizenz erlaubt sind:
- das Verlinken auf das originale YouTube-Video,
- das Teilen des originalen YouTube-Links und
- das unveränderte Einbetten des originalen YouTube-Videos über die von YouTube bereitgestellte Einbettungsfunktion.
Ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht erlaubt sind:
- das Herunterladen oder Kopieren des Videos,
- das erneute Hochladen auf anderen Kanälen, Plattformen oder Webseiten,
- das Bearbeiten, Kürzen, Übersetzen oder Vertonen,
- die Verwendung einzelner Ausschnitte, Bilder oder Tonaufnahmen,
- die Verwendung in bezahlter Werbung, Onlineshops, Verkaufsanzeigen oder Social-Media-Anzeigen,
- die Weitergabe an Händler, Agenturen oder andere Unternehmen und
- jede sonstige kommerzielle Nutzung außerhalb der vereinbarten Kooperation.
Zusätzliche Nutzungsrechte müssen vorab schriftlich vereinbart und gegebenenfalls gesondert vergütet werden. Die im Anfrageformular ausgewählten Nutzungsrechte stellen lediglich eine Anfrage und noch keine Erlaubnis dar.
9. Schutz des Kanals und Beendigung der Zusammenarbeit
Bei fehlender Seriosität, Täuschungsversuchen, ausbleibender Kommunikation, unzulässiger Nutzung meiner Inhalte, Sicherheitsbedenken oder einer möglichen Schädigung meines Kanals kann ich die Zusammenarbeit beenden und veröffentlichte Inhalte offline nehmen.
Die Entfernung eines Videos wegen eines nachträglichen Verstoßes des Kooperationspartners gegen die Vereinbarung begründet keinen Anspruch auf Erstattung bereits erbrachter Leistungen.
10. Zustandekommen der Kooperation
Das Absenden einer Kooperationsanfrage, die automatische Bestätigung des Formulars oder die Zusendung eines Produkts begründen allein noch keine verbindliche Kooperation.
Eine Zusammenarbeit kommt erst zustande, nachdem Leistungsumfang, Gegenleistung beziehungsweise Honorar, Produktüberlassung, ungefährer Zeitrahmen und gewünschte Nutzungsrechte von mir ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Bitte stellen Sie nur eine Anfrage, wenn Sie diese Bedingungen grundsätzlich akzeptieren. Individuelle Wünsche können Sie im Anfrageformular angeben und vor Beginn der Zusammenarbeit mit mir abstimmen.