SBW
SBW Digital, Technik & DienstleistungenReparaturservice

Vertragsgrundlage

Reparaturbedingungen

Stand: 09.09.2026

SBW REPARATURAUFTRAG – BEDINGUNGSFASSUNG 09.09.2026

1. Vertragsabschluss
Das Onlineformular enthält den Reparaturauftrag des Kunden. Der Vertrag entsteht erst durch die ausdrückliche Annahme durch SBW Digital, Technik & Dienstleistungen oder durch den für den Kunden erkennbaren Beginn der vereinbarten Arbeiten. Eine automatische Eingangs- oder E-Mail-Bestätigung ist noch keine Annahme.

2. Kundenangaben
Der Kunde beschreibt bekannte Fehler, Vorschäden, Sturz- oder Flüssigkeitsschäden, frühere Öffnungen, Veränderungen und Reparaturversuche vollständig und wahrheitsgemäß. Nach der E-Mail-Bestätigung werden die Kundeneingaben mit Zeitstempel und Prüfsumme festgeschrieben. Spätere SBW-Feststellungen werden getrennt dokumentiert.

3. Leistungsumfang
SBW bearbeitet ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Arbeiten innerhalb der Kostenfreigabe. Weitere Arbeiten oder eine Überschreitung der Kostenfreigabe benötigen eine erneute Zustimmung des Kunden.

4. Technische Leistungsgrenze
SBW bietet keine Diagnose oder Reparatur von Platinen, Leiterbahnen, einzelnen elektronischen Bauteilen oder internen Verbindungen an. Die Geräteannahme umfasst nur eine äußere Sichtprüfung und einfache Funktionsprüfungen, soweit diese möglich und beauftragt sind. Ergibt sich ein Verdacht auf einen außerhalb des angebotenen Leistungsumfangs liegenden Defekt, darf SBW die Arbeiten stoppen und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abstimmen.

5. Keine Erfolgsgarantie bei vorgegebener Einzelmaßnahme
Eine vom Kunden verlangte einzelne Maßnahme, insbesondere der Austausch eines bestimmten Bauteils, garantiert keinen Gesamterfolg, wenn das Fehlerbild tatsächlich durch einen anderen, nicht erkennbaren oder nicht angegebenen Defekt verursacht wird. Gesetzliche Rechte wegen einer von SBW mangelhaft ausgeführten Leistung bleiben unberührt.

6. Vergütung bei erfolgloser Gesamtreparatur
Innerhalb der vom Kunden erteilten Kostenfreigabe sind ordnungsgemäß erbrachte Arbeitsleistungen sowie speziell für den Auftrag bestellte oder bereits verwendete Ersatzteile auch dann zu bezahlen, wenn der gewünschte Gesamterfolg wegen eines anderen, nicht angegebenen, nicht ohne weitergehende Diagnose erkennbaren oder außerhalb des SBW-Leistungsumfangs liegenden Defekts nicht erreicht wird oder die Arbeiten deshalb beendet werden müssen. Dies gilt nicht für nachweislich mangelhafte Arbeiten von SBW oder mangelhafte Ersatzteile. Nicht mehr anderweitig verwendbare, speziell bestellte Teile können dem Kunden überlassen werden.

7. Datensicherung und Zugangsdaten
Der Kunde sichert wichtige Daten vor der Übergabe. PINs, Passwörter und sonstige Zugangsdaten dürfen nicht über das öffentliche Formular übermittelt werden. Falls ein Gerätezugang erforderlich ist, wird dieser gesondert und möglichst erst bei Übergabe vereinbart.

8. Zustand und Haftungsabgrenzung
SBW dokumentiert äußerlich erkennbare Zustände bei Eingang. SBW haftet nicht für bereits vorhandene oder vom Kunden nicht angegebene Schäden, soweit diese bei der vereinbarten äußeren Sicht- und einfachen Funktionsprüfung nicht erkennbar waren. Eine Haftung für von SBW verursachte Schäden sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Dokumentation
Kundeneingaben, Bestätigungszeitpunkte, Prüfsummen, SBW-Feststellungen, Statusänderungen und PDF-Fassungen werden zur Vertragsdurchführung und Nachweisführung gespeichert. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.